Drucksache Nr. 15-1222/2018 S1:
Aufstellungsort Meyers Garten für den Schaukasten für Vereine und Politik
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.06.2018
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1222/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Aufstellungsort Meyers Garten für den Schaukasten für Vereine und Politik
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.06.2018
TOP 8.1.2.

Beschluss

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, für den Schaukasten für „Vereine und Politik“ den Standort Meyers Garten auf Höhe der Telefonzelle und dem Schaltkasten zu überprüfen und ggfs. als geeignet auszuweisen, so dass der Auftrag vom Bezirksrat zur Aufstellung erteilt werden kann.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Verwaltung hatte bereits vor Beschluss der Drucksache 15-1222/2018 den Wunsch des Stadtbezirksrates aufgegriffen und nach geeigneten Standorten für einen Schaukasten gesucht und diese geprüft.

Der vom Stadtbezirksrat vorgeschlagene Schaukastenstandort direkt auf der intensiv genutzten Stadtplatzfläche ist nicht genehmigungsfähig. Die Gründe sind eine Beeinträchtigung der Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sowie eine optische Störung des mit Sitzmauern umgestalteten Stadtplatzes Meyers Garten, der vielseitig nutzbaren Freiraum für Freigastronomie, gewerbliche Sondernutzungen, kleinere Feste und Informationsveranstaltungen bietet. Hier ist ein Schaukasten, der sich aufgrund seiner Bauhöhe als Sichthindernis ins Blickfeld schiebt, mit dem erzielten Platzcharakter nicht verträglich.

Der erste Vorschlag der Verwaltung im Bereich des Straßenbahn-Endpunktes wurde vom Stadtbezirksrat verworfen. Der zweite vorgeschlagene Standort liegt in Höhe des Geschäftes „Merkur“. Er zeichnet sich durch eine zentrale Lage und gute Sicht- und Wahrnehmbarkeit aus, ohne wichtige Lauf- und Aufenthaltsqualitäten zu beeinträchtigen.

Grundsätzlich ist für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ausschlaggebend, wie sich eine Möblierung im öffentlichen Straßenraum (hier der gewünschte Schaukasten) funktional und stadträumlich verträglich integrieren lässt, ohne die Leichtigkeit des Verkehrs funktionale Aspekte (Blickbeziehungen, Sicherheit) und gestalterische Qualitäten zu beeinträchtigen.