Antrag Nr. 15-1210/2021:
Schlussrechnung für die Grunderneuerung der Wennigser Straße

Inhalt der Drucksache:

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Schlussrechnung für die Grunderneuerung der Wennigser Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung legt dem Bezirksrat die Schlussrechnung für die Grunderneuerung der Wennigser Straße vor.

Begründung


Die GIB II-Baumaßnahme für die Wennigser Straße wurde vor einigen Monaten abgeschlossen.

Der Grunderneuerungsbeschluss u. a. für die Wennigser Straße vom 15.05.2015 erfolgte unter Zugrundelegung einer Kostenkalkulation von 410.000 EUR. Es wäre für künftige Meinungsbildungsprozesse im Stadtbezirksrat hilfreich, sich anhand von beispielhaften Plankosten-Istkosten-Vergleichen ein Bild zu machen, wie realistisch Kostenkalkulationen für Grunderneuerungen sind.