Anfrage Nr. 15-1209/2013:
Parken von LKW über 3,5 Tonnen in Wohnstraßen

Inhalt der Drucksache:

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Parken von LKW über 3,5 Tonnen in Wohnstraßen

Seit einiger Zeit parken nachts und am Wochenende größere LKW mit mehr als 3,5 Tonnen in Wohnstraßen, die durch ihre Breite den normalen PKW-Verkehr beeinträchtigen oder anderweitig behindern.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist das Parken von Fahrzeugen dieser Größe in Wohngebieten erlaubt?

2. Beeinträchtigen die Fahrzeuge die Stabilität der Straßen?

3. Welche Maßnahmen kann die Stadt bzw. Anwohner unternehmen, wenn das Fahrzeug
z.B. die Sicht aus einem Erdgeschossfenster oder andere Fahrzeuge behindert?