Anfrage Nr. 15-1204/2015:
Aufhebung der Haltverbotszone vor dem ehemaligen "DRK-Grundstück" an der Zeißstraße 15

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Aufhebung der Haltverbotszone vor dem ehemaligen "DRK-Grundstück" an der Zeißstraße 15

In der 17. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 13. Juni 2013, wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob die Halteverbotszone vor dem ehemaligen „DRK-Grundstück“ an der Zeißstraße aufgehoben werden könne. Die Verwaltung entschied am 28.08.2013 wie folgt: „In der Zeißstraße 15 war eine Einsatzdienststelle des Deutschen Roten Kreuzes eingerichtet. Da das Deutsche Rote Kreuz das Grundstück nicht mehr nutzt und deswegen dort auch keine Einsatzfahrten mehr stattfinden, ist das dafür eingerichtete Haltverbot entbehrlich und wird aufgehoben. Die Beschilderung für das halb hohe Gehwegparken wird entsprechend angepasst“.
Bis heute aber stehen dort die Halteverbotsschilder. Die beschlossene Anpassung ist nicht erfolgt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es einen Grund, warum der Beschluss vom 28.08.2013 bis heute nicht umgesetzt wurde?
2. Falls dies nicht der Fall ist, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?