Anfrage Nr. 15-1197/2004:
Vorhalten von Kinderspielplätzen gemäß dem Nds.Spielplatzgesetzes und tatsächliche Situation im Stadtbezirk Kirchrode/Bemerode/Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Vorhalten von Kinderspielplätzen gemäß dem Nds.Spielplatzgesetzes und tatsächliche Situation im Stadtbezirk Kirchrode/Bemerode/Wülferode

Anfrage

Nach den Vorgaben des Baurechts und des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes hat eine Kommune nach einem Schlüssel Kinderspielplätze in den Wohngebieten vorzuhalten.
Spielplätze sind somit ein Teil der kommunalen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Nach welchem genauem Schlüssel hat die Stadt Hannover Spielplätze vorzuhalten
und welche weitergehenden Vorgaben sind hierbei gesetzlich vorgeschrieben ?


2. Wie viel Quadratmeter (Soll) Spielplatzfläche hat daher die Stadt Hannover in unserem Stadtbezirk vorzuhalten und wie viel Quadratmeter (Ist) Spielplatzfläche gibt es tatsächlich in Kirchrode/Bemerode/Wülferode ?

3. Welchen Nachholbedarf an Sanierungsaufgaben (welche Art der Sanierung und
Kosten hierfür) sieht die Verwaltung für die vorhandenen Spielplätze in unserem Stadtbezirk ?