Drucksache Nr. 15-1177/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage 96-Projekt Stammestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 12.06.2014
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1177/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage 96-Projekt Stammestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 12.06.2014
TOP 7.1.2.

Die SPD-Bezirksratsfraktion begrüßt die Entscheidung von Hannover 96, eine Anlage für Breiten-sport an der Stammestraße im Bereich des Stadtbezirks Linden zu errichten. Das Gelände wurde bislang größtenteils als Parkplatz genutzt. Es ist allerdings zu befürchten, dass – wenn keine Ausweichmöglichkeiten angeboten werden – bei 96-Spielen die Parkplatzsuchenden auf die Wohnstraßen in Ricklingen ausweichen. Die Folge wäre ein vermehrtes Verkehrsaufkommen und ein Zuparken der von Anwohnern benötigten Parkplätze. Diese Situation sollte vermieden werden.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Werden andere Parkflächen in der Nähe angeboten?
  2. Wird im weiteren Umfeld der Bau eines Parkhauses oder einer Tiefgarage in die Planung mit ein-bezogen?
  3. Gibt es weitere Überlegungen, die Parksituation zu entschärfen?

Antwort der Verwaltung:

1998 hat der Rat der Landeshauptstadt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 1542, der östlich Ritter-Brünning-Straße / südlich Stadionbrücke Baurechte einräumt, beschlossen. Nach diesem Plan ist das Vorhaben von 96 zulässig.
Es handelt sich bei den Parkplätzen im nördlichen Bereich der Stammestraße nicht um planungs- oder bauordnungsrechtlich festgesetzte Parkplätze. Aufgrund der über Jahre andauernden Verhandlungen im Rahmen der Vermarktung hat sich während dieser Zeit die Parknutzung als Interimslösung etabliert. Das Parken wurde somit nur als Zwischennutzung geduldet, bei einer erfolgreichen Vermarktung in Form von Verkauf, Erbbaurecht o.ä. wäre unabhängig vom Vertragspartner die Parkplatznutzung zwangsläufig entfallen.

Zu Frage 1: Der Rat hat bei seinem Satzungsbeschluss auf den Ersatz für die Stellplätze südlich Stadionbrücke verzichtet. Die ca. 230 Stellplätze nördlich der Fachhochschule bleiben als unentgeltliche, öffentliche Parkplätze erhalten.

Zu Frage 2: Der Bau eines Parkhauses oder einer Tiefgarage ist nicht geplant. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die Flächen östlich der Stammestraße einer neuen Nutzung zugeführt werden, wird man bei den Planungen den Bau eines Parkhauses oder einer Tiefgarage mit in die Überlegungen einfließen lassen und auf Geeignetheit und Umsetzbarkeit an diesem Standort prüfen.

Zu Frage 3: Es wird davon ausgegangen, dass der Wegfall der knapp 400 Stellplätze in fast 1 km Entfernung zu den ersten Wohnstraßen in Ricklingen zu keiner erheblichen Veränderung der Parksituation dort führt.
Im Rahmen der Bundesligaspiele u.a. steht regelmäßig der Schützenplatz als Parkmöglichkeit zur Verfügung. Sollte sich entgegen der jetzigen Einschätzungen nachweislich erhebliche Veränderungen der Parkplatzsituation in Ricklingen durch den Wegfall der Parkplätze an der Stammestraße zeigen, wird die Verwaltung geeignete Lösungsmöglichkeiten überprüfen.