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Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 384, 1. Änderung-Königsworther Platz
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zugestimmt:
· Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf das Grundstück Königsworther Platz 2 (WGH) beschränkt.
Begründung
Nach vielen Jahren vernachlässigten Wohnungsbaus werden insbesondere innenstadtnahe Wohnungen im bezahlbaren Preissegment benötigt, die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt und insbesondere auch des Stadtbezirks Mitte erreicht entgegen früherer Prognosen immer neue Höchststände. Von daher geht die komplette Umwidmung eines gesamten innenstadtnahen Häuserblocks vom Allgemeinen Wohngebiet in ein Kerngebiet nach der BauNVO am Bedarf vorbei.