Anfrage Nr. 15-1151/2015:
Bedarfsgerechte Kitaplätze am Standort Hohe Straße

Inhalt der Drucksache:

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Bedarfsgerechte Kitaplätze am Standort Hohe Straße

Am 28.03.2013 wurde im Stadtbezirksrat Linden-Limmer mit der Drucksache 1635/2013 die Einrichtung zweier Krippengruppen für insgesamt 30 Kinder im Alter von 1-3 Jahren in Halbtagsbetreuung mit Essen auf Grundlage des ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruches auf bedarfsgerechte Betreuungsplätze für unter Dreijährige beschlossen. Die Kita ist im Juni 2014 in Betrieb gegangen.
In der Praxis zeigt sich nun, dass die Eltern tatsächlich Bedarf an einer Ganztagsbetreuung, bzw. zumindest an einer 3/4-Betreuung haben. Ein Betreuungsangebot von täglich vier Stunden erweist sich als nicht kompatibel mit gängigen Arbeitszeitmodellen, auch nicht mit Teilzeitarbeit, da auch noch die An- und Abfahrtszeiten der Eltern zu berücksichtigen sind.
Ich frage daher die Verwaltung:
1.Konnte der bei Beschluss der Kita angenommene Bedarf an Halbtagsbetreuung tatsächlich Bei der Prüfung muss unterschieden werden, ob tatsächlich ein Bedarf an einer Halbtagsbetreuung vorliegt oder ob es sich um eine „Ausweich-Anmeldung“ aufgrund fehlender Angebote zur Ganztagsbetreuung handelt. nachgewiesen werden?
2. Welche Schritte sind zu unternehmen bzw. welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um das Halbtagsangebot in ein Ganztagsangebot umzuwandeln?
3. Plant die Verwaltung eine Umwandlung des Halbtagsangebotes in ein Ganztagsangebot? Wenn ja, zu welchem Termin? Wenn nein, aus welchem Grund?