Anfrage Nr. 15-1143/2011:
Acht Überwachungskameras auf dem Grundstück Straße der Nationen 19

Inhalt der Drucksache:

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Acht Überwachungskameras auf dem Grundstück Straße der Nationen 19

Auf dem benannten Grundstück, auf dem sich ein Möbelhaus befindet, sind an den Grundstücksecken sichtbar acht Überwachungskameras, jeweils zwei an vier Masten und schwenkbar gelagert, angebracht. Der Beobachtung nach können die Einsichtsbereiche mit den Überwachungskameras wohl auch öffentliches Terrain erfassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Erfassung von Bewegungen im öffentlichen Umfeld des in Rede stehenden Gebäudes eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des Möbelhauses?
2. Welche Bedingungen sind an den Betrieb dieser Überwachungskameras geknüpft?
3. Wie werden die Nutzungsbedingungen eingehalten und überwacht?