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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Mary Azizi
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Mary Azizi die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Mary Azizi hat mit Schreiben vom 18.03.2022 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat zu sofort niederlegt.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.04 BRB
Hannover / 26.04.2022