Antrag Nr. 15-1114/2008:
Berichtspflicht der Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerinnen

Inhalt der Drucksache:

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Berichtspflicht der Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerinnen

Antrag

Der/die Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerin für den Stadtbezirk wird verpflichtet, dem Bezirksrat einmal im Monat schriftlich mitzuteilen, welche Themen von Bürgerinnen und Bürgern an ihn/sie herangetragen worden sind.

Begründung

Während bisher die Mitglieder der Stadtbezirksräte als direkter Ansprechpartner galten, werden künftig die Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerinnen Ansprechpartner sein. Deshalb muss sichergestellt werden, dass auch der Bezirksrat regelmäßig erfährt, welche Anliegen vorgetragen worden sind.