Drucksache Nr. 15-1101/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abfallentsorgungsgebühren in der Corona-Zeit
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.06.2020
TOP 6.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1101/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abfallentsorgungsgebühren in der Corona-Zeit
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.06.2020
TOP 6.3.3.

Der HAZ vom 20.03.2020 ist zu entnehmen, dass der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb aha Privathaushalte auffordert, ihren durch Home Office etc. bedingten Mehrbedarf ordnungsgemäß anmelden sollen.

Im Stadtbezirk sind zahlreiche KiTa’s, die sehr unter ihren Schließungen zu leiden hatten. Ohnehin stehen die Einrichtungen unter Druck. Ein privater Träger musste dem Vernehmen nach erst kürzlich seinen Betrieb einstellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat aha die betroffenen KiTa’s darauf hingewiesen, ihren MINDERBEDARF geltend zu machen um unnötige Kosten zu sparen?
2. Falls nicht: Ist das nachträglich möglich und hat aha vor, den KiTa’s entsprechend zu informieren?

Antwort von aha

Vorbemerkung
Der Bericht der HAZ vom 20.03 bezieht sich auf die Möglichkeit, mit Zusatzsäcken ein ergänzendes Volumen an Restabfall zu entsorgen – es ging darum, dass eine lose Bereitstellung von Restabfall zu schwierigen Verhältnissen (Vermehrung der Schadnager) führen würde.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Belastung durch Müllgebühren im Rahmen der Fixkosten eine nachrangige Rolle spielt.
Es gibt generell Schwankungen beim Restabfallaufkommen, die der Betreiber abwägen und bei der Volumenfestsetzung berücksichtigen muss. Dazu gibt es von digital bis zu persönlicher Beratung alle Möglichkeiten. Eine aktive Beratung zum Volumen und zu allen denkbaren Lebenslagen ist unwirtschaftlich.