Drucksache Nr. 15-1080/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verwendungszweck Immobilie Nenndorfer Chaussee 9
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.06.2020
TOP 6.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1080/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verwendungszweck Immobilie Nenndorfer Chaussee 9
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.06.2020
TOP 6.1.4.

Laut der Drucksache 0895/2020 plant die Verwaltung die Immobilie Nenndorfer Chaussee als eine Notschlafstelle für Wohnungslose umzubauen. In der Drucksache 0917/2019 hingegen heißt es, dass der Ankauf „der Unterbringung von Geflüchteten und Schaffung einer Winternachtschlafstelle für Obdachlose“ diene.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Welchen genauen Verwendungszweck wird die Immobilie Nenndorfer Chaussee 9 haben?
2. Wird es bei einem erhöhten Flüchtlingsaufkommen zu einer Konkurrenzsituation mit den Obdachlosen kommen bzw. wie würde mit der Immobilie Nenndorfer Chaussee im Falle einer erneuten Flüchtlingskrise verfahren werden?

Antwort


Antwort 1:

Das Objekt wurde, wie im Anfragentext bereits genannt, erworben, um als Reserveunterkunft für kurzfristig stark steigende Flüchtlingszuweisungen und im Bedarfsfall als Notschlafstelle für obdachlose Personen zu dienen. Weiterhin wird das Objekt für logistische Zwecke (Lager) in Kooperation mit OE37 Feuerwehr genutzt.



Antwort 2:
Nein, es wird zu keiner Konkurrenzsituation kommen. Wie bereits in der Vergangenheit bewiesen, beendet die Verwaltung keine Unterbringungsverhältnisse von obdachlosen Personen zugunsten von Geflüchteten. Die vorhandenen Kapazitäten werden fortwährend überprüft und im Bedarfsfall umgeschichtet und/oder erweitert.