Drucksache Nr. 15-1072/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Informationen über Impfschäden und Entschädigungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.06.2023
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1072/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Informationen über Impfschäden und Entschädigungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.06.2023
TOP 7.1.1.

Zu den momentan ersten Verfahren und Gerichtsurteilen wegen Impfschäden im Zusammenhang mit sogenannten Corona/Covid-19 Impfungen möchten wir eine gewisse Aufklärung und Information wie im Stadtbezirk und in der Landeshauptstadt mit dieser Thematik umgegangen wird und Prävention betrieben wird.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Fälle von Impfschäden im Zusammenhang mit Covid sind im Stadtbezirk und in der Landeshauptstadt bekannt und welche Ausprägung haben diese?
2. Wie organisiert die Stadt die Entschädigungen (in Zusammenarbeit mit anderen Behörden) und wie ist sie daran beteiligt (z. B. über Steuergelder)?
3. Wie und mit welchen Maßnahmen betreibt die Stadt/der Stadtbezirk Prävention von Impfschäden (in Zusammenarbeit mit anderen Behörden)?

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie:
Zu Frage 1: Fallzahlen allein für den Stadtbezirk bzw. die Landeshauptstadt liegen uns nicht vor bzw. lassen sich nicht herausfiltern. Auch wenn uns dies möglich wäre, dürften wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht geben.
Landesweit sind in Niedersachsen bisher 629 Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) infolge von Corona-Schutzimpfungen gestellt worden (Stand: 15.05.2023).

Zu den Fragen 2.+3. wurden allgemeine Ausführungen gemacht:
Das Land Niedersachsen ist zuständig für die Gewährung von Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wer durch eine Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 60 IfSG).
Der Antrag auf Versorgung ist beim zuständigen Versorgungsamt durch die Betroffene oder den Betroffenen oder die Eltern bzw. Sorgeberechtigten zu stellen. Dies ist in Niedersachsen die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg.
Impfgeschädigte und deren Hinterbliebene erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes. Diese Leistungen umfassen u.a. Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten in Form von Grundrenten, Ausgleichsrenten, Berufsschadensausgleich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/personenkreis_und_leistungen/soziales-entschadigungsrecht-171.html