Drucksache Nr. 15-1072/2005:
Bebauungsplan Nr. 828, 3. Änderung - Zilleweg -
Vereinfachtes Verfahren
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1072/2005
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 828, 3. Änderung - Zilleweg -
Vereinfachtes Verfahren
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Festsetzung eines reinen Wohngebietes - entsprechend der Anlage 2 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Ein dichtes Netz von gut ausgestatteten wohnungsnahen Spielplätzen ist für Eltern bzw. Kinder betreuende Menschen wichtig, die über keinen eigenen Garten verfügen und von daher auf entsprechende Freiflächen angewiesen sind, die auf kurzem Wege erreichbar sind und auf denen Kinder unter Aussicht spielen können. Solche Spielplätze dienen auch der gegenseitigen Kennen lernen sowohl zwischen den Eltern als auch den Kindern.

Von daher sind Gender – Aspekte bei der Überplanung dieses ehemaligen Spielplatzstandortes berührt. Trotzdem erscheint die endgültige Aufgabe dieses seit Jahren nicht mehr genutzten und viel zu kleinen Standortes vertretbar, da in unmittelbarer Nähe innerhalb dieses weniger dicht bebauten Wohngebietes ein gut ausgebauter Standort zur Verfügung steht.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf eines nicht mehr genutzten und benötigten Spielplatzes geschaffen werden.

Der Spielplatz Zilleweg (rund 120 m² Spielfläche) ist kaum geeignet seinen Nutzungszweck zu erfüllen. Es handelt sich hier um eine Spielfläche, die so klein ist, dass sich auf Dauer keine attraktiven Spielmöglichkeiten für mehrere Altersgruppen realisieren lassen. Derzeit ist die Fläche als Grünfläche angelegt, aber als öffentliche Fläche nicht nutzbar und erlebbar. Die Spielfläche soll endgültig aufgegeben werden. Bei einer dauerhaften Aufgabe kann die Grundstücksfläche für eine andere Nutzung zur Verfügung gestellt oder verkauft werden.

Für die geplante Veräußerung dieser Fläche ist nach interner Prüfung – insb. vor dem Hintergrund der kontroversen Diskussionen im Vorfeld – eine rechtssichere Vorbereitung notwendig. Dies bedeutet, dass der hier geltende Bebauungsplan Nr. 828 2. Änderung in einem förmlichen Verfahren geändert werden muss. Er weist für die Fläche Spielplatz aus, welcher aber keine Funktion mehr hat. Mit der nun vorliegenden 3. Änderung sollen die damaligen Zielsetzungen korrigiert und als Fläche für reines Wohngebiet mit nicht überbaubarer Grundstücksfläche festgeschrieben werden. Als ausweichbare Spielplatzfläche befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft - Lönsweg - ein ausgebauter Spielplatz. Dieser ist im Bebauungsplan Nr. 828 ausgewiesen.

Ferner hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Aufgabe und zum Verkauf des Grundstückes mit der Drucksache 807/2004 gefaßt.

Eine textliche Änderung reicht aus. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden, die Grundzüge der damaligen Planung werden nicht berührt. Bauvorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, sind im Plangebiet nicht zulässig. FFH- und Vogelschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entspricht den vom Rat beschlossenen Grundsätzen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
 61.12
Hannover / 05.04.2005