Anfrage Nr. 15-1058/2008:
Schlüsselgewalt zu Turnhallen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Schlüsselgewalt zu Turnhallen

Sportverein die Halle nur bis zu einer Schließzeit um 22.00 Uhr zur Verfügung steht. Danach übernimmt der Nachthausmeister die Schlüsselgewalt. Diese rigorose und für Vereinsspiele zu frühe Schließzeit macht die Vereinbarung mit den Vereinen zunichte. Am Beispiel der Turnhalle GS Stammestraße gibt es den Konflikt, das dem

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wird den Vereinen das Recht auf eigenverantwortliche Schließzeiten abgesprochen?

2. Wie können die Arbeitszeiten der Nachthausmeister auf eine variable Nutzungszeit der Hallen für Vereine, beispielsweise durch telefonische Mitteilung, abgestimmt werden?