Drucksache Nr. 15-1030/2020 S1:
Grünflächen Schmetterlingswende/Grillenweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1030/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Grünflächen Schmetterlingswende/Grillenweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 9.2.1.

Beschluss

Im Bereich der Grünflächen und Grünstreifen der Straßen Schmetterlingswende und Grillenweg fiel vermehrt das intensive Vorkommen von Hundekot auf.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, im Bereich Schmetterlingswende/Grillenweg eine Sonderreinigung der Grünflächen vorzunehmen und zugleich an entsprechend geeigneten Stellen Hinweisschilder aufstellen zu lassen, die darauf hinweisen, dass diese Grünflächen keine Hundeauslaufflächen sind.

Entscheidung

Dem Antrag wird z.T. gefolgt.

Begründung:
Bei den Grünflächen im Bereich Schmetterlingswende/Grillenweg handelt es sich um Verkehrsgrün des Fachbereiches Tiefbau. Für die Reinigung von Verkehrsgrünflächen ist aha zuständig. Um den Wunsch nach einer Sonderreinigung weiterzugeben, wird diese Antwort in Kopie an aha geleitet werden.

Die Verwaltung der Stadt Hannover fertigt keine Schilder mit Einzelverboten bzw. -hinweisen. Dies ist zum einen den hohen Kosten für Erstellung und Unterhaltung geschuldet. Zum anderen würde es zu einer Schilderflut, die zur Verdeutlichung der unterschiedlichsten Ge- und Verbote nötig wäre, kommen, die dem Stadtbild nicht zuträglich wäre.

Um es den Hundehaltenden zu erleichtern, ihrer Verpflichtung zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere nachzukommen, kann ein Hundetütenspender aufgestellt werden. Hierfür bedarf es der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel durch den Stadtbezirksrat und einer Patenschaft, die die Befüllung des Tütenspenders übernimmt.