Anfrage Nr. 15-1009/2017:
Radverkehr Wülfeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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Radverkehr Wülfeler Straße

In der Wülfeler Straße zwischen der Gabelung „Brabeckstraße“ und „Hinter dem Dorfe“ wurde die Verkehrsführung für den Radverkehr geändert. Zuvor gab es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auf beiden Seiten. Jetzt wurden in Fahrtrichtung „Hinter dem Dorfe“ auf der rechten Straßenseite Schilder „Verbot für Radverkehr“ aufgestellt. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen hier also auf der Hauptverkehrsstraße fahren oder für das genannte Stück die Fahrbahnseite wechseln.

Ein Fahrbahnwechsel ist problematisch und gefährlich: Für eine verhältnismäßig kurze Strecke muss die Fahrbahn zwei Mal überquert werden. Das ist zur Rushhour mit hohem Verkehrs-aufkommen kaum sicher möglich. Die Aktion wird nochmals erschwert, wenn Radfahrerinnen oder Radfahrer in den nahliegenden Supermärkten an der Wülferoder Straße eingekauft haben und das Rad entsprechend beladen ist.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wurde die Beschilderung geändert?
2. Wurde geprüft, ob an der Stelle ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden kann und was war ggf. das Ergebnis?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden kann?