Anfrage Nr. 15-1006/2017:
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Senioren- und Pflegeheimen

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Senioren- und Pflegeheimen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen sind die Straßen-verkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschrift dazu jüngst geändert worden. Nach Straßenverkehrsordnung vom 14.12.2016, in Verbindung mit dem dazu ergangenen Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 21.12.2016 und unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 10.03.2017 beschlossenen Änderung der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) sieht die neue Rechtsgrundlage die Festsetzung von Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften an Straßen im Bereich von Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemein-bildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Kranken-häusern vor. Das gilt insbesondere auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiteren Vorfahrtstraßen.

Die Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der jeweiligen Einrichtung und je 300 Meter Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind zudem auf Öffnungszeiten (einschl. Nach- und Neben-nutzungen) zu beschränken, soweit Öffnungszeiten festgelegt sind.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche der genannten Einrichtungen existieren an Straßen mit bisher zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, d.h. welche Einrichtungen sind also konkret betroffen (bitte benennen)?

2. Was bedeutet die neue Vorschrift für die künftigen Temporegelungen an der dann sanierten Brabeckstraße vom Pflegezentrum Heinemanhof bis zum Seniorenpflegeheim am Gutspark?
3. Bis wann wird die Verwaltung die neuen Rechtsvorgaben im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode durchgeführt und abgeschlossen haben?