Drucksache Nr. 15-1003/2020:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Erlewein

Inhalt der Drucksache:

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15-1003/2020
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Erlewein

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Liesa Erlewein die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Erlewein hat mit Schreiben vom 17.01.2020 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List niederlegt. Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List festzustellen.
18.62.02 
Hannover / 12.05.2020