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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Erlewein
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Liesa Erlewein die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Erlewein hat mit Schreiben vom 17.01.2020 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List niederlegt. Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List festzustellen.
18.62.02
Hannover / 12.05.2020