Anfrage Nr. 15-0991/2017:
Anfrage Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen

Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung STVO bzw. der Verwaltungsvorlage VwV-STVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen. Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Demnach kann auch bei Straßen im Nahbereich von diesen sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.
Die Verabschiedung der VwV ist am 10.3.2017 im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hat die entsprechende VwV (allerdings noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer?

2. Wird die Verwaltung von sich aus Maßnahmen ergreifen, an von der Änderung der StVO


betroffenen sensiblen Einrichtungen Geschwindigkeitsreduzierungen einzuführen bzw. welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Verwaltung gegeben sein, Geschwindigkeitsreduzierungen einzuführen?