Drucksache Nr. 15-0969/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Modernisierung der Kolpingstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.06.2020
TOP 5.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0969/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Modernisierung der Kolpingstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.06.2020
TOP 5.3.2.

Schon lange ist die Modernisierung der Kolpingstraße und des Wachtelstiegs eine beschlossene Sache. Noch vor der Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung sollte die Straße hinreichend modernisiert, repariert und ausgebaut werden. Ein großes Ärgernis war ebenfalls die Debatte, dass diese Maßnahmen von den Bürgern bezahlt werden sollte. Doch was wurde aus dem Vorhaben, die marode Straße zu erneuern, wo doch vor der Entscheidung zu einer unglaublich hohen Dringlichkeit gemahnt wurde? Getan hat sich bisher zumindest nichts. Unsere Geduld hat nun ein Ende. Wir wollen Bewegung in dieser nicht tragbaren Situation und möchten daher die Verwaltung in dieser Lage um eine ausreichende Begründung bitten.

1. Wann beginnen die Sanierungsarbeiten der o.g. Straßen?

2. Warum haben die Sanierungsarbeiten bisher noch nicht beginnen können und was ist die Begründung für eine solche Verzögerung?

3. Sind weitere Kosten durch die Verzögerung entstanden, die der Bürger nun tragen muss?

Antwort der Verwaltung:


zu 1. und 2.:

Für das Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand wurden mit DS 0176/2018 von der Fachverwaltung verschiedene Straßen bzw. Straßenteile für eine Erneuerung vorgeschlagen. Der Vorschlag beinhaltete auch die Erneuerung der Kolpingstraße und des Wachtelstieges in gesamter Länge. Der Stadtbezirksrat Ahlem- Badenstedt- Davenstedt hat jedoch in 2018 die Erneuerung beider Straßen abgelehnt.



Wir werden weiterhin die Verkehrssicherheit gewährleisten. Vollflächige Instandsetzungen als Geschäft der laufenden Verwaltung sind jedoch durch die Erhaltungsbezirke nicht mehr möglich, da Frostsicherheit und Schadensbild eine Erneuerung erforderlich machen. Die Maßnahmen wurden für die Aufnahme in das reguläre Bauprogramm des Fachbereich Tiefbau angemeldet. Die Anzahl erneuerungsbedürftiger Straßen und die Möglichkeiten der Realisierung stehen bedingt durch fehlende finanzielle und personelle Kapazitäten in einem Missverhältnis. Wann eine Realisierung erfolgt, kann daher nicht gesagt werden.

zu 3.:

Nein.