Antrag Nr. 15-0959/2023:
Erneuerung des Antrages zur Beleuchtung eines Abschnittes der Carl-Buderus-Straße, analog zu Drucksache Nr. 15-0570/2023

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Erneuerung des Antrages zur Beleuchtung eines Abschnittes der Carl-Buderus-Straße, analog zu Drucksache Nr. 15-0570/2023

Antrag

Die Verwaltung nochmalig aufzufordern, wie in der Drucksache 15-0570/2023 bereits geschehen, eine Beleuchtung zur Sicherheit der Nutzenden in der Carl-Buderus-Straße 15 bis 56 aufzustellen, und dieses möglichst naturschonend durchzuführen.

Begründung


Eine Ablehnung unter Verweis auf planungsrechtliche „öffentliche Grünflächen“ wird nicht akzeptiert, da es dem Bezirksrat überhaupt nicht ermöglicht wird, eine planungsrechtliche Einschränkung zu erkennen, geschweige denn die Bedeutung für sich und die Bevölkerung zu erkennen. Wir kennen keine rechtlich eingeordneten „öffentlichen Grünflächen“.

Für alle Beteiligten ist eine öffentliche Grünfläche faktisch durchaus zu beleuchten, ansonsten muß eine Ablehnung auch zumindest erkennbar machen, aus welchem Gesetz heraus diese Ablehnung begründet wird. Ein Unterschied ist deswegen schon nicht zu erkennen, weil es sich dort laut Beschilderung immer noch um eine Straße handelt.

Weiterhin kann die Sicherheit der Bevölkerung nicht durch angeblich oder tatsächlich mangelnde Haushaltsmittel eingeschränkt werden, denn ansonsten könnte man dieses ja allenthalben in der Stadt Hannover machen. Wenn Einsparungen notwendig sein sollten, können nur woanders Mittel eingespart werden.