Anfrage Nr. 15-0953/2010:
Öffentliche Grünverbindung Röhrichtweg – Am Heisterholze

Inhalt der Drucksache:

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Öffentliche Grünverbindung Röhrichtweg – Am Heisterholze

Im Bebauungsplan 1574, rechtskräftig seit dem 2. Februar 2002, ist eine öffentliche Grünverbindung zwischen Röhrichtweg und Am Heisterholze nördlich und östlich des zwischenzeitlich im Zuge des Ausbaus des Büntegrabens erstellten Regenwasser-Rückhaltebeckens ausgewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist mit der Herstellung dieser öffentlichen Grünverbindung zur Erschließung des Freiraumes nun zu rechnen?
2. Welche Hinderungsgründe waren bislang dafür maßgebend, dass die Umsetzung dieser im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Maßnahme nicht erfolgte?
3. Welcher Art war die Grundlage dafür, dass die bereits seit 1969 ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche „Am Heisterholze“ zwischen Greitheweg und Beginn des Büntegrabens (Rohrauslauf) bis vor kurzem nicht frei zugänglich war und damit zu Irritationen im Zusammenhang mit der Erschließung des Grundstückes mit der Hausnummer 25 geführt hat?