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Sanierungsgebiet im vereinfachten Sanierungsverfahren
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, das bisherige „Energiequartier Oberricklingen“ als Sanierungsgebiet im vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 BauGB auszuweisen.
Begründung
Mit diesem Verfahren ergibt sich für Eigentümerinnen und Eigentümern von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern und anderen Wohngebäuden in Sanierungsgebieten die Chance, Steuervorteile gemäߧ§ 7 h, 10 f EStG bei der Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude geltend zu machen. Wir erhoffen uns damit eine Erhöhung der energetischen Sanierungsquote im Stadtteil.