Drucksache Nr. 15-0936/2020:
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-0936/2020
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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Sven Rühmeier die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Herr Rühmeier hat mit Schreiben vom 27. April 2020 seinen Rücktritt aus dem Bezirksrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.08 
Hannover / 06.05.2020