Antrag Nr. 15-0898/2015:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 793 Kita Süßeroder Straße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-0898/2015 (Originalvorlage)
 > 1. Entscheidung zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 06.05.2015: Stadtbezirksrat Misburg-Anderten: Der Antrag die Drucksache zur Beratung in die Fraktionen zu ziehen wurde mit 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 793 Kita Süßeroder Straße

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten,
  1. ein Verfahren zur Aufhebung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 793 für den Bereich durchzuführen, in dem eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte festgesetzt ist.
  2. Es soll auch keine weitere Bebauung in diesem Bereich mehr zugelassen werden. in Verhandlungen einzutreten, um die Grünfläche zu erwerben.

Begründung

Auf Grund der Einstellung des Bebauungsplanes Nr. 1612 – südl. Süßeroder Straße durch Bezirksrats- und Bauausschuss-Beschlusses vom Dezember 2012 hatte der Bezirksrat bereits an 06.03.2013 den Oberbürger einstimmig gebeten diese nun erneut geforderte Aufhebung durchzuführen. In der Entscheidung zu diesem Antrag wurde dies mit der Begründung abgelehnt, die Stadt beabsichtige das Grundstück zu kaufen.


Mit Vorlage der B-Drs. 0679/2015 wird klar gestellt, dass die Verwaltung dieses Grundstück nicht erwerben wird und dem Rat gleichzeitig vorgibt, der Forderung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, einer Aufhebung der im Bebauungsplan Nr. 793, 2. Änderung hinsichtlich der für den Bau einer Kindertagesstätte getroffenen Festsetzungen, nicht zu entsprechen. Zugleich wird erwähnt, der Grundstückseigentümer habe eine Bauvoranfrage bzgl. Wohnbebauung, Kindertagesstätte oder Flüchtlingswohnheim gestellt. Damit ist das eingetreten, was der Bezirksrat mit dem Antrag zu verhindern beabsichtigte. Um den umliegenden Anwohnern nun endgültig Sicherheit bzgl. Ihres Wohneigentums zu geben sind o.g. Schritte vorzunehmen.