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Auf Grund der Einstellung des Bebauungsplanes Nr. 1612 – südl. Süßeroder Straße durch Bezirksrats- und Bauausschuss-Beschlusses vom Dezember 2012 hatte der Bezirksrat bereits an 06.03.2013 den Oberbürger einstimmig gebeten diese nun erneut geforderte Aufhebung durchzuführen. In der Entscheidung zu diesem Antrag wurde dies mit der Begründung abgelehnt, die Stadt beabsichtige das Grundstück zu kaufen.
Mit Vorlage der B-Drs. 0679/2015 wird klar gestellt, dass die Verwaltung dieses Grundstück nicht erwerben wird und dem Rat gleichzeitig vorgibt, der Forderung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, einer Aufhebung der im Bebauungsplan Nr. 793, 2. Änderung hinsichtlich der für den Bau einer Kindertagesstätte getroffenen Festsetzungen, nicht zu entsprechen. Zugleich wird erwähnt, der Grundstückseigentümer habe eine Bauvoranfrage bzgl. Wohnbebauung, Kindertagesstätte oder Flüchtlingswohnheim gestellt. Damit ist das eingetreten, was der Bezirksrat mit dem Antrag zu verhindern beabsichtigte. Um den umliegenden Anwohnern nun endgültig Sicherheit bzgl. Ihres Wohneigentums zu geben sind o.g. Schritte vorzunehmen.