Drucksache Nr. 15-0880/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zum Areal zwischen Industrieweg / Hackethalstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.04.2019
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-0880/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zum Areal zwischen Industrieweg / Hackethalstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.04.2019
TOP 8.2.1.

Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Hannover-Nord am 01. April 2019

Vor mehr als einem Jahr wurden Gewerbegebäude auf dem Areal entlang dem Industrieweg und der Hackethalstr. abgerissen. Seit dieser Zeit werden Berge von Sand und Erde von einer Stelle zur nächsten befördert und wieder zurück.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Inwieweit ist oder war der Boden dieses Geländes mit Bodenbelastungen behaftet, wenn ja, sind schon Maßnahmen dagegen getroffen worden, bzw. welche Maßnahmen werden noch getroffen?

2) Warum werden die Sand- bzw. Erdhügel ständig bewegt und an anderer Stelle plaziert?

3) Ist der Verwaltung bekannt, ob es einen Investor für das Gelände gibt, wenn ja, welches Gewerbe soll dort entstehen?

Antwort der Region Hannover zur Frage 1:

Das Areal entlang des Industriewegs / Hackethalstraße befindet sich in einem Bereich, der durch eine langjährige gewerblich-industrielle Nutzung überprägt ist. Nach den Daten aus dem Umweltinformationssystem der Region Hannover befand sich auf dem Areal der „Max-Müller-Straße 23-25“ die ehemalige Betriebsstätte der Gildemeister AG.
Aus der vorhandenen Akte geht hervor, dass 1989 eine Boden- und Grundwasserkontamination durch Lösemittel auf dem o. g. Grundstück festgestellt wurde. Von 1995 bis August 2001 erfolgte eine Grundwassersanierung. Zurzeit finden bzw. fanden auf dem Areal umfassende Bodensanierungen statt.



Antwort der Region zur Frage 2:
Bewegungen von Brechkorn- (vor Ort gewonnenem Recyclingbaustoff aus dem Gebäuderückbau) und Bodenmassen sind auf diesem Gelände erforderlich. Zum Einen, um die für eine Folgenutzung zwingend erforderliche kampfmitteltechnische Freimessung zu ermöglichen
(Eisenanteile im Boden führen zu Messfehlern).
Zum Anderen, um Massendifferenzen im Bodenkörper auszugleichen.
Diese Massendifferenzen resultieren aus der Entfernung von Gebäudefundamentresten und (u.a. Abwasser-) Leitungen sowie durch bereits entsorgte höher belastete Bodenpartien, die für einen Wiedereinbau nicht geeignet waren. Ferner müssen auch vorgegebene bauphysikalische Kenngrößen erreicht werden. Hierfür ist es notwendig, den Altboden mit geeignetem Fremdboden aufzubereiten.


Antwort zur Frage 3:
Es liegen derzeit keine Bauanträge für den Bereich entlang des Industrieweges bzw. der Hackethalstraße vor. Die Verwaltung wird daher Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen und nach Rücksprache Neuplanungen bzw. Entwicklungen auf diesem Areal und im übrigen Gebiet des Stadtteils Brink-Hafen in einer der kommenden Sitzungen im Stadtbezirksrat vorstellen und erläutern.