Drucksache Nr. 15-0870/2005:
Grunderneuerung der Straße Ratswiese in Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0870/2005
1
 

Grunderneuerung der Straße Ratswiese in Limmer

Antrag,

der Grunderneuerung der Straße Ratswiese zwischen Wunstorfer Straße und Wendeanlage sowie der Fuß- und Radwegeverbindung zum Leineabstiegskanal, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes zuzustimmen

Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6150.940000.6-001 105.000,- € Jahr 2005
Bezeichnung: Limmer Nord

Haushaltsstelle 2.6300.959200.9-079 10.000,- € Jahr 2005
Bezeichnung: Ausbau von Radwegen

Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 115.000,- €. Davon entfallen ca. 10.000,- € auf den Bau des Radweges. Die Mittel für den Straßenumbau sowie alle Ordnungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb stehen in der Haushaltsstelle 2.6150.940000.6-001 für die Sanierungsmaßnahmen in Limmer zur Verfügung.

Bei der Maßnahme wird die Straßenausbaubeitragssatzung nicht angewendet, da die Straße im Rahmen der städtebaulichen Sanierung in Limmer umgebaut wird. Der Radweg befindet sich außerhalb des Sanierungsgebietes und wird deshalb aus der Haushaltsstelle 2.6300.959200.9-079 (Ausbau von Radwegen) finanziert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen können in der Standardtabelle nicht dargestellt werden, da die Maßnahme aus zwei unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Ratswiese ist eine Sackgasse mit einer Wendeanlage an ihrem Endpunkt. Die Straße dient ausschließlich dem Anliegerverkehr und als Fuß- und Radwegeverbindung zum Leineabstiegskanal. Zusätzlich wird über diese Straße eine Großreinigung mit regel-
mäßigem LKW-Verkehr erschlossen.

Die Ratswiese befindet sich in einem sanierungsbedürftigem Zustand. Die Straße weist neben dem sehr schlechten Allgemeinzustand zahlreiche, im Fahrbahnbereich großflächige, ältere Aufbrüche auf. Der Aufbau der Fahrbahn entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Die Nebenanlagen sind bisher unbefestigt. Die Fahrbahn ist bituminös befestigt und wird in einem erheblichen Teil zum Parken benutzt, was wiederum alle anderen Nutzungen sehr stark behindert bzw. fast gänzlich ausschließt.

An die vorhandene Wendeanlage grenzt direkt die o.g. Fuß- und Radwegeverbindung zum Leineabstiegskanal an, die sich ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und ihrer Funktion insbesondere bei schlechter Witterung nur unzureichend gerecht wird.

Es ist geplant, die derzeitigen Unstimmigkeiten zwischen Nutzungs- und Eigentumsver-
hältnissen sowie die vorhandenen gestalterischen und technischen Mängel im Rahmen des Ausbaues zu bereinigen.


2. Beschreibung des Vorhabens

Um die Ratswiese insgesamt besser für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar zu machen, ist im Rahmen der Ausbauplanung vorgesehen, die Grundstücksverhältnisse im derzeitigen Straßenbereich so neu zu regeln, dass ein Teil der heute privaten Grundstücke als öffentliche Verkehrsfläche genutzt werden kann und wiederum derzeit öffentliche Fläche veräußert wird.

Dazu sind vom Eigentümer des Stichweh-Geländes ca. 240 m² Fläche im Bereich des geplanten Wendeplatzes und ca. 80 m² zur Verbreiterung des Geh- und Radweges durch die Landeshauptstadt Hannover zu erwerben (zusammen ca. 320 m² ). Im Gegenzug übernimmt der Eigentümer die bisher als Straße genutzte und z.T. durch das Gebäude Ratswiese 18 (sogen. Künstlerhaus) überbaute, ca. 500 m² große jetzige Zufahrt zu diesem Gebäude. Als öffentliche Verkehrsfläche ist diese Fläche entbehrlich, da keine anderen Grundstücke darüber erschlossen werden. Die abzugebende Fläche kann zukünftig von den Nutzern des sogen. Künstlerhauses z. B. als Parkplatz genutzt werden. Die Flächen werden altlastenfrei übergeben bzw. im Gegenzug altlastenfrei übernommen. Alle mit dem Grunderwerb verbundenen Ordnungsmaßnahmen werden im Rahmen der Sanierung durchgeführt und finanziert.

Die Wendeanlage wird insgesamt in Richtung Wunstorfer Straße bis vor die Kindertagesstätte auf der Nordwestseite der Ratswiese verschoben. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m mit Betonrechteckpflaster befestigt. Der vorgesehene Unterbau lässt eine Befahrung mit Lastkraftwagen zur Anfahrt der Großreinigung weiterhin zu.

Auf der Nordseite der Fahrbahn ist ein Gehweg mit einer Breite von ca.1,40 m vorgesehen. Um den ruhenden Verkehr zu ordnen, werden auf dieser Seite zwischen Fahrbahn und Gehweg 2,00 m breite Parknischen angeordnet.

Der Gehweg wird mit roten Straßenbauklinkern befestigt und weitet sich in der Wendean-
lage zu einem Platz auf. Der vorhandene Baumbestand bleibt erhalten und wird in einer Mittelinsel in die Wendeanlage integriert. Für den Bring- und Abholverkehr der anliegenden Kindertagesstätte für behinderte Kinder ist ausreichend Platz zum Halten der Fahrzeuge im Bereich der Wendeanlage vorgesehen. Ein regelmäßiges sonstiges Beparken dieser Flächen ist allerdings nicht geplant. Die Wendeanlage wird befahrbar ausgebildet.

Der Geh- und Radweg zwischen Wendehammer und Leineabstiegskanal wird im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover ca. 3,00 m breit hergestellt und mit Betonrechteckpflaster befestigt. Da der Radweg sich außerhalb des Sanierungsgebietes befindet, wird er aus der Haushaltsstelle 2.6300.959200.9-079 (Ausbau von Radwegen) finanziert.

Durch die Umgestaltung werden die öffentlichen Flächen der Ratswiese gestalterisch und funktional durch die dann eindeutige Zuordnung von Funktionen erheblich aufgewertet.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltver-
hältnisse sondern trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Durchführung der Baumaßnahme ist für Ende 2005 vorgesehen.
 66.21.20
Hannover / 19.04.2005