Anfrage Nr. 15-0865/2008:
Ausbau Stichkanal Linden - Außerörtliche Erfordernisse

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Ausbau Stichkanal Linden - Außerörtliche Erfordernisse

Mit der Drucksache 0730/2008 wird über vermeintlich notwendige Ausbauvarianten der Schleuse Limmer informiert, die eine Erreichbarkeit des Lindener Hafens für neue, größere Schiffstypen ermöglichen soll.
Nicht erläutert werden in der Drucksache die Rahmenbedingungen im weiteren Verlauf des Stichkanals Linden (SKL) zwischen dem Abzweig „Verbindungskanal zur Leine (VKL)" und der Einmündung in den Mittellandkanal in Seelze. Nur wenn auch hier die Erfordernisse für das „Übergroße Gütermotorschiff" geschaffen werden, bzw. überhaupt geschaffen werden können, ist aber ein Ausbau des Kanals im Bereich Limmer sinnvoll und volkswirtschaftlich vertretbar.
Im genannten Bereich des Kanals (also außerhalb des diskutierten Plangebiets) erfüllen folgende Brücken anscheinend nicht die erforderlichen Bedingungen:
BW-Nr. Bwa Str nächstgelegener Ort/ Baujahr Dhöhe
KM Straßenbezeichnung Überbau/Unterbau Kanal
242 2,251 Seelze Göxer Landstraße 1912 1912 4,00
243 3,150 Seelze Kanalstraße 1913 1913 5,36
244 6,808 Letter Klöcknerstr. 1912 1912 4,05

Wir fragen dazu die Verwaltung und/oder das Wasser- & Schifffahrtsamt:
  1. Sind die genannten Brücken (und ggf. weitere) ebenfalls betroffen?
  2. Wann ist dort die Finanzierung gesichert und mit Ausbauten zu rechnen?
  3. Ist es überhaupt ökologisch vertretbar möglich, den Kanal bis Einmündung in den Mittellandkanal für das „Übergroße Gütermotorschiff" ausreichend zu vertiefen und zu verbreitern und sind diese Maßnahmen schon vorbereitet?