Drucksache Nr. 15-0817/2021 S1:
Prüfauftrag im Bezug auf das Neubaugebiet "Benther Blick" und das "Afrika-Viertel"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 29.04.2021
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-0817/2021 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Prüfauftrag im Bezug auf das Neubaugebiet "Benther Blick" und das "Afrika-Viertel"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 29.04.2021
TOP 8.3.1.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Lärmschutzmaßnahmen auf dem Neubaugebiet "Benther Blick" (auch als "Mäuseburg" bekannt) ausreichend sind, um die neuen BewohnerInnen und die AnwohnerInnen im "Afrika-Viertel", insbesondere der "Namibia-Allee" zu schützen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, ob die bereits vorhandene Lärmschutzwand an der "Hermann-Ehlers-Allee" nach Süden verlängert werden kann.

Entscheidung


Dem Antrag wird gefolgt.

Die Verwaltung hat, gemeinsam mit der Investorin und Grundstückseigentümerin des künftigen Baugebietes und dem im Zuge des Bauleitplanverfahrens zu Rate gezogenen Gutachter, die Lärmsituation im gesamten Bereich rund um das künftige Neubauquartier einer erneuten Prüfung unterzogen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Bebauungsplan ausreichende Maßnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen im Plangebiet festsetzt. Die Lärmbelastung in den bestehenden Wohngebäuden durch die bestehende Bahntrasse liegt nicht in der Verantwortung dazwischenliegender
Grundstückseigentümer*innen und war daher nicht Gegenstand des Planverfahrens.

Der gesamte südöstliche Bereich von Badenstedt ist verstärkten Lärmimmissionen durch die Güterumgehungsbahn, die Bahnstrecke in Richtung Weetzen sowie durch deren Verbindungsgleis (Schienenstrecke 1765) ausgesetzt. Nach der aktuellen Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes werden nächtliche Lärmwerte von bis zu 60 dB(A) im südlichen Afrikaviertel veranschlagt. Darüber hinaus entsteht weiterer Verkehrslärm u.a. durch die Hermann-Ehlers-Allee und die Bundesstraße 65.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1825 wurden daher zum Thema Schallimmissionen ein Gutachten sowie ergänzende Stellungnahmen herangezogen, welche die Belastung für das Plangebiet analysieren und entsprechende Handlungsempfehlungen aufzeigen. Neben Anforderungen an die Grundrisse und die Beschaffenheit der Gebäude wurde auch die zwingende Erforderlichkeit einer
Lärmschutzwand entlang der Schienenstrecke 1765 festgestellt. Zu deren Errichtung hat sich die Investorin mit dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan verpflichtet und ein hierfür notwendiges Planfeststellungsverfahren durchführen lassen. Der Bau wird im Zeitraum November / Dezember 2021 erfolgen. Der Bebauungsplan selbst wurde vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen und ist im Oktober 2020 inkraftgetreten.

Zur Vorbereitung späterer Hochbaumaßnahmen hat die Investorin zum Jahreswechsel 2020/21 mit den Erschließungsarbeiten auf dem Grundstück begonnen. Hierzu wurden nach entsprechender Genehmigung durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bzw. durch die Untere Naturschutzbehörde u.a. auch bestehende Bäume gefällt. Im Zuge dessen wurde in der Bewohnerschaft des westlich angrenzenden Afrikaviertels ein erhöhtes Lärmniveau wahrgenommen und auf den gerodeten
Baumbestand zurückgeführt.

Nach Aussage des Lärmgutachters wird der Einfluss von Bewuchs auf die Schallminderung jedoch häufig überschätzt. Es müssten in der Regel mehr als 100 m dichter Wald vorliegen, um erste nennenswerte Abschirmungen zu bewirken. Die eingängigen Berechnungsvorschriften für den Verkehrslärm enthalten daher keine Minderungswerte für den Bewuchs und gehen für diese Fälle von freier Schallausbreitung aus. Zudem lag der fragliche Baumbestand hier im sogenannten Mittelbereich zwischen Lärmquelle und -empfänger, wo eine deutlich geringere Abschirmwirkung vorliegt. Bei der geschilderten Lärmzunahme handelt es sich demnach um eine subjektive Wahrnehmung, die durch eine optische Veränderung
(Schienenstrecke ist jetzt einsehbar) noch verstärkt wird. Die Deutsche Bahn hat in den letzten Jahrzehnten Lärmschutzsanierungen entlang ihrer Strecken durchgeführt, die in erster Linie die Belastung in älteren Gebäudebeständen und Wohnvierteln reduziert
hat.

In diesem Zuge wurden schon vor längerer Zeit Lärmschutzwände u.a. entlang der
Güterumgehungsbahn in Ahlem und Davenstedt errichtet, vor kurzem auch in Bornum und Empelde entlang der Bahnstrecke nach Weetzen. Dass im südlichen Badenstedt bisher keine Maßnahme geplant oder durchgeführt wurde bedeutet, dass die bisher herangezogenen Lärmgrenzen dort nicht erreicht wurden. Für die Zukunft sind aber weitere Lärmsanierungsmaßnahmen mit geringeren Grenzwerten nicht ausgeschlossen. Die Lärmbelastung im Gebäudebestand des Afrikaviertels geht auf bestehende Lärmquellen (Schienenstrecken) jenseits des Baugrundstückes für den „Benther Blick“ zurück. Die Abschirmung dieses Lärms liegt nicht in der Verantwortung von Privateigentümern dazwischenliegender Grundstücke und war daher auch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Der gerodete Baumbestand stellte
keine Lärmschutzmaßnahme dar, auf deren Erhalt ein Anrecht besteht.

Es ist dennoch davon auszugehen, dass sich durch die Entwicklung des Baugebietes insgesamt eine deutliche Reduzierung des Bahnlärms auch im bestehenden Afrikaviertel ergibt. Neben dem bereits genannten Bau einer Lärmschutzwand direkt an der Lärmquelle wird auch die geplante Bebauung durch die Höhe der Gebäude eine bessere Abschirmung der Geräusche der Schienenstrecke bewirken als es
der Baumbewuchs vermochte. Daher profitieren die dortigen Anwohner*innen hinsichtlich der Lärmsituation langfristig von den Maßnahmen des Neubauquartiers.



Weitere Maßnahmen entlang der Bahnstrecken, so auch eine Verlängerung der entstehenden Lärmschutzwand nach Süden oder Norden liegen im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn.