Anfrage Nr. 15-0812/2018:
Rückbau von Windradfundamenten im Stadtgebiet und der Region Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Rückbau von Windradfundamenten im Stadtgebiet und der Region Hannover

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Kronsberg-Süd, B-Plan 1553 wird die Stilllegung der Windkraftanlage Cousteaustraße 13 geplant (vgl. Begründung B-Plan 1553, S. 30). Im Baugesetzbuch heißt es seit 2004, dass die Anlagen nach dauerhafter Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen seien. Die Fundamente von Windkraftanlagen reichen weit in den Untergrund hinein und durchstoßen dabei oft mehrere Grundwasserschichten.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Regelungen zum Rückbau der Windkraftanlagen am Kronsberg bestehen, insbesondere zum Rückbau der Fundamente?

2. Welche Störungen der Grundwasserschichten bestehen derzeit und welche Beeinträchtigungen der Bodeneigenschaften werden nach einem Rückbau des Windkraftanlagenfundamentes noch erwartet?

3. Welche Vereinbarungen zum Rückbau von Windkraftanlagen strebt die Landeshauptstadt Hannover an und welche Regelungen der Region Hannover gelten für Neuanlagen?