Anfrage Nr. 15-0809/2011:
Laborgebäude in der Brabeckstraße 97 + Überwachungskameras

Inhalt der Drucksache:

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Laborgebäude in der Brabeckstraße 97 + Überwachungskameras

An dem benannten Laborgebäude befinden sich sichtbar acht Überwachungskameras. Der Beobachtung nach können die Einsichtsbereiche mit den Überwachungskameras wohl auch öffentliches Terrain erfassen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Erfassung von Bewegungen im öffentlichen Umfeld des in Rede stehenden Gebäudes eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des Labors?
2. Welche Bedingungen sind an den Betrieb dieser Überwachungskameras geknüpft?
3. Wie werden die Nutzungsbedingungen eingehalten und überwacht?