Anfrage Nr. 15-0804/2017:
Vermietung von Garagen und Parkplätzen städtischer Schulen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Vermietung von Garagen und Parkplätzen städtischer Schulen

In einigen Stadtbezirken Hannovers werden Parkplätze städtischer Schulen nach Schulschluss vermietet. Auch die Garagen städtischer Schulen könnten unter Umständen an Fremdnutzer vermietet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden Garagen und/oder Parkplätze, welche den städtischen Schulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zuzuordnen sind, vermietet? Wenn ja, welche Einnahmen werden durch eine Vermietung jährlich erwirtschaftet? (Bitte eine Auflistung mit den entsprechenden Preisen) Wenn nein, wieso nicht?
2. Sofern Garagen und/oder Parkplätze der Schulen im Stadtbezirk vermietet werden, welche Schulen sind hiervon in welcher Größenordnung betroffen? (Bitte eine detaillierte Aufstellung)
3. Welche Kriterien werden für die Auswahl der Mieter der Garagen und/oder Parkplätze angesetzt und für welchen Verwendungszweck dürfen diese Garagen und/oder Parkplätze gemietet werden?