Anfrage Nr. 15-0784/2018:
Sichtbeziehung an der City-Light-Säule (CLS) Ecke Stresemannallee/ Altenbekener
Damm

Inhalt der Drucksache:

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Sichtbeziehung an der City-Light-Säule (CLS) Ecke Stresemannallee/ Altenbekener
Damm

Mit dem Antrag „Litfaßsäulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult versetzen bzw. entfernen“ (DSNr.:
15-0320/2018) hat der Bezirksrat Südstadt-Bult die Verwaltung gebeten, die CLS an der
Ecke Stresemannallee/Altenbekener Damm abzubauen bzw. zu versetzen. Begründet wurde
der Antrag wie folgt:
„Die Litfaßsäule an der Ecke Stresemannallee / Altenbekener Damm stört die
Sichtbeziehung zwischen den in die Stresemann Allee abbiegenden
Kraftfahrzeugen und den Fußgänger*innen, die die Ampel überqueren wollen.„
Die Verwaltung hat diesen Antrag abgelehnt, mit der Begründung:
„Die Sichtverhältnisse sind für Radfahrer/Fußgänger*innen ausreichend.
Fußgänger*innen müssen sich [sic!] grundsätzlich, bevor sie die Fahrbahn des
Radweges überqueren, nach links sehen und sich davon überzeugen das [sic!]
die Fahrbahn des Radweges frei ist.“

Da es sich hier scheinbar um ein Missverständnis handelt, fragen wir die Verwaltung:

1. Ist von der Verwaltung bei der Ortsbesichtigung geprüft worden, ob die
Sichtbeziehung zwischen dem aus Richtung Bult kommenden und in die
Stresemannallee abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr und den sich hinter der CLS
befinden Fußgänger*innen ausreichend ist?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gekommen?

3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, die Verkehrssicherheit der
Fußgänger*innen an dieser Stelle zu verbessern?