Drucksache Nr. 15-0772/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zum GDA Senioren- und Pflegeheim in der Düsternstraße 3
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.05.2023
TOP 6.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0772/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zum GDA Senioren- und Pflegeheim in der Düsternstraße 3
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 04.05.2023
TOP 6.1.

Das Senioren- und Pflegeheim in der Düsternstraße 3 wird am 30.06.2023 geschlossen und ist ein freier Träger der Daseinsfürsorge. Die Kündigungen an die betroffenen Adressaten wurden schon vollzogen. Dadurch gehen dem Stadtbezirk 70 Pflegeplätze verloren. In dem Seniorenheim leben noch 43 alte Menschen, die bis jetzt (Stand 27.03.23) noch in kein weiteres Pflegeheim vermittelt wurden.
Außerdem hat es Gespräche zwischen der LHH Hannover, Heimaufsicht, Fachbereich Senioren und der GDA- Stiftsleitung gegeben. Laut Angabe des Stiftsdirektors wird die Immobilie in der Düsternstraße 3 veräußert.
Nicht alle Personalstellen der Pflegekräfte des Heims in der Düsternstraße können durch andere GDA-Einrichtungen kompensiert werden, mit Kündigungen des Pflegepersonals ist zu rechnen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird sichergestellt, dass die Senioren ortsnah, also nicht zu weit von ihren Angehörigen und möglichst zu denselben Kosten untergebracht werden?
2. Hat die LHH Interesse die Immobile, Düsternstraße 3 zu erwerben? Wenn ja wie sieht der Nachnutzungsplan aus?
3. Gibt es einen Sozialplan für die Pflegekräfte?

Antwort Verwaltung

zu Frage 1
Der Träger „Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA)“ hat der Heimaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Hannover die Schließung der Pflegeeinrichtung in der Düsternstraße ordentlich angezeigt. Privatrechtlich ist der Träger insoweit verpflichtet, den Bewohner*innen bei trägerseitiger Kündigung eine adäquate Anschlussversorgung anzubieten. Das bedeutet, dass eine Versorgung entsprechend der individuellen pflegerischen und betreuerischen Bedürfnisse sowie unter Vermeidung unzumutbarer allgemeiner Mehrbelastungen durch den Einrichtungswechsel gewährleistet sein muss. Dies sollte in Abstimmung mit den Bewohner*innen selbst (Stand 14. KW: 25 Bewohner*innen), jedoch auch mit Angehörigen und / oder Betreuer*innen vorgenommen werden. Einen Einfluss darauf, diese Anschlussversorgung auch ortsnah und möglichst kostengleich anzubieten bzw. zu gestalten, hat die Landeshauptstadt Hannover nicht.

zu Frage 2
Die Verwaltung hat kein Interesse am Erwerb der Immobilie.

zu Frage 3
Uns ist kein Sozialplan des Trägers für die Pflegekräfte bekannt. Als betriebsinternes Instrumentarium besteht weder eine Einflussmöglichkeit der Landeshauptstadt Hannover noch eine Meldepflicht der Sozialplanung an die Landeshauptstadt Hannover.