Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0766/2018 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.04.2018: Stadtbezirksrat Mitte: Abgesetzt
- 14.05.2018: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0766/2018 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Mitte An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Der historische Gebäudekomplex 'Ernst-August-Carree' markiert das Entree zur Innenstadt bzw. zur Fußgängerzone. Dem Ziel der Stadt, die Innenstadt als attraktiven Einkaufsstandort weiterzuentwickeln, stehen die zu erwartenden negativen Auswirkungen von Wettbüros, Spielhallen oder Bordellen - hierbei insbesondere die Verringerung der Nutzungsvielfalt der Erdgeschosszonen - entgegen. Aufgrund dessen soll mit dem Bebauungsplan Nr. 1859 ein Kerngebiet festgesetzt werden, in dem die vorgenannten Vergnügungsstätten in den Erdgeschosszonen des Ernst-August-Carrees vollständig und im weiteren Geltungsbereich bis zu einer Tiefe von 25 m sowie Bordelle im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen sind.
Der Verwaltungsausschuss hat am 26. Oktober 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1859 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Die Bauvoranfrage wurde auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 26.10.2017 zurückgestellt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Der Bebauungsplan Nr. 1859 soll daher im vereinfachten Verfahren gemaß § 13 BauGB durchgeführt werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.