Drucksache Nr. 15-0754/2020 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Aufstellung von Objekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide für künstlerische Tätigkeiten mit dem Medium Graffiti und Urban Art
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.05.2020
TOP 8.1.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0754/2020 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Aufstellung von Objekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide für künstlerische Tätigkeiten mit dem Medium Graffiti und Urban Art
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.05.2020
TOP 8.1.3.1.1.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Objekte aufzustellen, die für künstlerische Tätigkeiten zu Verfügung stehen. Eine Inspiration könnte das Modell „Schiefe Bahn Express“ sein, welches auf dem Außengelände des Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank in Minden steht.
Mögliche Orte zur Aufstellung der Objekte könnten die Jugendzentren im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sein. Falls es ein geplantes Projekt gibt, welches in eine ähnliche Richtung zielt, wie „Schiefe Bahn Express“, sollte dies möglichst schnell gefördert und umgesetzt werden.
Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide sollte bis spätestens zur Mai Juli-Sitzung vom verantwortlichen Fachbereich informiert werden, wie der Sachstand ist.

Entscheidung

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat die Verwaltung mit seinem Beschluss zum oben genannten Antrag aufgefordert, Objekte aufzustellen, die für künstlerische Tätigkeiten zu Verfügung stehen. Eine Inspiration könnte das Modell „Schiefe Bahn Express“ sein, welches auf dem Außengelände des Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank in Minden steht. Mögliche Orte zur Aufstellung der Objekte könnten die Jugendzentren im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sein. Falls es ein geplantes Projekt gibt, welches in eine ähnliche Richtung zielt, wie „Schiefe Bahn Express“, sollte dies möglichst schnell gefördert und umgesetzt werden.

Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat beschlossen bis spätestens zur Juli-Sitzung vom verantwortlichen Fachbereich über den Sachstand informiert zu werden.

Die Verwaltung kommt dem Beschluss hiermit nach und informiert über den Sach- und Planungsstand zum Projekt UrbanArtWaggon/Bus am Standort Jugendzentrum Camp Vahrenheide:

Verlauf Planungsstände

2017

§ Interner Projektantrag durch das Jugendzentrum Camp Vahrenheide mit dem Ziel, ein nachhaltiges Graffiti-Projekt am Standort des Jugendzentrums Camp Vahrenheide zu realisieren. Vorlage und Inspiration für die Projektidee ist das Projekt „Schiefe Bahn Express“ des Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank in Minden.
§ Kooperationspartner*innen für das geplante Projekt sind das Jugendzentrum Camp Vahrenheide, das Jugendzentrum Sahlkamp, das Quartiersmanagement Vahrenheide, Künstler*innen und diverse ehrenamtliche Helfer*innen und Unterstützer*innen.
2019
§ Mai 2019:
Ein Bus, Typ Mercedes Benz citario O530G, kann als Schenkung für die Realisierung des Projektes als UrbanArtBus erworben werden. Der Bus wird entkernt - also ohne Motor, ohne Elektronik, ohne Öle und Flüssigkeiten, ohne Fette und Druckluft auf den Achsen - zur Verfügung gestellt.
2020
§ Januar 2020:
Verwaltungsinterne Abstimmung bezüglich Genehmigung zur Aufstellung des beschriebenen Objektes auf dem Gelände des Jugendzentrums Camp Vahrenheide.
§ 28. Januar 2020:
Einschätzung: Abstellort ist eine bauliche Anlage, die einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt, da es sich aufgrund dauerhafter Abstellung im Sinne der NBauO nicht um einen Stellplatz handelt. Klärung stadtplanungsrechtlicher Fragen ist erforderlich
§ 10. Februar 2020:
Ergebnis: Beim beabsichtigten Projekt handelt es sich um eine ergänzende Nutzung im Rahmen einer genehmigten Nutzung auf dem Gelände des Jugendzentrums. Es bestehen keine planungsrechtlichen und städtebaulichen Bedenken. Prüfung zur Erforderlichkeit einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung.
§ 17. Februar 2020:
Bauliche Anlagen sind auch Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze. Anwendung der NBauO §2 Absatz 1 S.2 Nr. 8, nach welcher der Abstellort als bauliche Anlage einzustufen ist und daher einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Ein Antrag auf eine Baugenehmigung ist erforderlich.
§ Seit 25. Februar 2020:
Der Bauantrag muss durch den Projektträger gestellt werden.
§ 15. Juni 2020:
Aktueller Sach- und Planungstand: Das Sachgebiet Jugendzentren befürwortet die Projektinitiative vom Jugendendzentrum Camp Vahrenheide. Der Bus ist bereits komplett entkernt und steht zur Verfügung. Die Finanzierung ist über Mittel des Quartiersmanagements sichergestellt. Es können 10.000,00 € für die Realisierung bereitgestellt werden. Die Sozialräumliche Koordinierungsrunde im Stadtbezirk ist ebenfalls über die Projektinitiative informiert und unterstützt diese. Ein pädagogisches Konzept für eine nachhaltige Nutzung liegt der Verwaltung vor.