Antrag Nr. 15-0719/2021:
Umbenennung Frenssenufer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Carlson (PIRATEN)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Umbenennung Frenssenufer

Antrag

Der Bezirksrat möge beschliessen:

1. Das Frenssenufer im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wird umbenannt.

2. Die Stadtverwaltung schlägt dem Bezirksrat 2 - 3 neutrale Straßennamen vor, unter denen der Bezirksrat die Auswahl trifft. Die Broschüre „Bedeutende Frauen in Hannover" ist zu berücksichtigen

3. Die Stadtverwaltung informiert die betroffenen Anwohner*innen über die ihrerseits erforderlichen Maßnahmen bei einer Straßennamensänderung.

Begründung


Nach Beantwortung der gemeinsamen Anfrage 15-0364/2021 F1 "Anfrage Gustav Frenssen als namensgebende Persönlichkeit" in der letzten Sitzung durch die Stadtverwaltung ist davon auszugehen, dass etwaige Besorgnisse, die früher geäußert wurden, über Lücken oder Defizite in der Gustav-Frenssen-Forschung als ausgeräumt gelten.

Die Faktenlage belegt eindeutig, dass die Straßenbezeichnung Frenssenufer, vor dem Hintergrund der moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern des Naziregimes, nicht zu vertreten ist. Dies ist die Ursache, weshalb die Kommunen Hamburg, Sankt-Peter-Ording, Bad Oldesloe, Kiel, Meldorf, Heide, Brunsbüttel, Marne, Heiligenhafen, Eckernförde, Elmshorn, Schleswig die Konsequenzen ergriffen und den Namen Frenssen getilgt haben.

2014 berief die Stadt Hannover einen Beirat aus Fachleuten zur Überprüfung, ob es bei Personen als Namensgeber*innen für Straßen „eine aktive Mitwirkung im Nazi-Regime oder schwerwiegende persönliche Handlungen gegen die Menschlichkeit gegeben hat“. Er regte die Umbenennung der im Jahr 1967 nach Frenssen benannten Straße an. Er habe

„Judenverfolgung und Euthanasiemorde gerechtfertigt“ Quelle: Abschlussbericht des Wissenschaftlichen Beirates zu Gustav Frenssen, Seite 18, sowie auch Wikipedia.

Die betroffenen Anwohner*innen sollen eine offizielle Information über die tatsächlichen Kosten und den tatsächlichen Aufwand einer Straßenumbennung erhalten, weil hier oft teilweise sehr wirklichkeitsfremde Narrative kolportiert werden. Tatsächlich sind amtliche Ummeldungen kostenfrei - und durchweg niedrigschwellig im Aufwand.

Ob und inwieweit die Anwohner*innen Korrespondenz- oder Geschäftspartner*innen informieren wollen, ist Ermessenssache. Eine rechtliche Erfordernis hierzu besteht nicht. Im Übrigen handelt es sich um eine geringe Anzahl Betroffener (ca. 25 Hausnummern).