Anfrage Nr. 15-0714/2020:
Container auf dem Waterlooplatz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Container auf dem Waterlooplatz

In der Antwort der Verwaltung zu DS 15-369/2020 wird ausgeführt, dass die Containerunterkunft am Waterlooplatz nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende (NEFUG) errichtet worden sei. Dabei sei kein formales Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden, vielmehr habe die Kommune dabei ohne zusätzlich Überprüfung darauf zu achten, dass das geltende Baurecht eingehalten werde. Eine formale Befristung gebe es nicht. Weiter führt die Verwaltung aus, dass für die Umnutzung der Unterkunft zur Unterbringung von Obdachlosen aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich sei, welche sich derzeit in Bearbeitung befinde.
Zusammenfassend bleibt folglich festzustellen, dass die derzeitige Nutzung zur Unterbringung von Obdachlosen nicht rechtskonform und damit illegal erfolgt.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Seit wann betreibt die Landeshauptstadt die Unterkunft am Waterlooplatz illegal, sprich ohne Nutzungsänderungsgenehmigung, zur Unterbringung von Obdachlosen?

2) Wieso wird die zwingend notwendige Nutzungsänderungsgenehmigung erst jetzt bearbeitet bzw. beantragt?

3) Wie gedenkt die Verwaltung ohne zeitliche Verzögerung einen rechtskonformen Zustand herzustellen?