Anfrage Nr. 15-0713/2019:
Baumfällungen Leinhäuser Weg

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Baumfällungen Leinhäuser Weg

Auf dem (ehemaligen) Bahngelände gegenüber dem Kraftwerk Herrenhausen sind mehrere Bäume gefällt worden. In einer der letzten Sitzungen hat die Verwaltung angemerkt, dass dieses Gebiet möglicherweise unter das Bundeswaldgesetz fällt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gilt auf dem genannten Gelände das Bundeswaldgesetz?
2. Wenn nein, wie viele der gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung und müssen daher ersetzt werden?