Antrag Nr. 15-0702/2018:
Rückbau abgesenkter Bordstein Ottostraße neben Haus Nr. 62

Inhalt der Drucksache:

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Rückbau abgesenkter Bordstein Ottostraße neben Haus Nr. 62

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den abgesenkten Bordstein vor dem neugebauten Haus in der Ottostraße neben der Hausnummer 62 zu einem Fußweg rückzubauen.

Begründung

Der abgesenkte Bordstein ist der Tatsache geschuldet, dass dort ursprünglich Garagen standen. Mittlerweile wurde aber ein Teil der Garagen abgerissen und an deren Stelle ein Wohnhaus errichtet.

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO gibt es ein Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen, das auch entsprechend bußgeldbewehrt ist. Mit der Beseitigung der Absenkungen würde deshalb zusätzlicher Parkraum geschaffen.

Außerdem nutzen Bewohner des genannten Hauses den abgesenkten Bordstein teil sehr ausgiebig zum Parken ihrer Autos auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Fußgänger müssen deshalb in diesem Bereich auf die Straße ausweichen. Dies stellt besonders für bewegungseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen eine unnötige Hürde dar. Zudem erfüllt der abgesenkte Bordstein an dieser Stelle keinerlei Funktion mehr.