Auf dem Gelände des ehemaligen Niedersächsischen Finanzgerichtes an der Hermann-Guthe-Straße sind mehrere alte Bäume gefällt worden, die unter die Baumschutzsatzung fallen.
1. Lag für die Fällung der Bäume eine Genehmigung der Stadt vor, wenn ja, mit welcher Begründung?
2. Was wird die Verwaltung, für den Fall, dass es keine Genehmigung seitens der Stadt gab, unternehmen?
3. Wo und in welchem Umfang werden die in jedem Fall notwendigen Ersatzpflanzungen durchgeführt?