Anfrage Nr. 15-0694/2016:
Fällung von Bäumen auf dem Grundstück des ehemaligen Niedersächsischen Finanzgerichtes

Inhalt der Drucksache:

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Fällung von Bäumen auf dem Grundstück des ehemaligen Niedersächsischen Finanzgerichtes

Auf dem Gelände des ehemaligen Niedersächsischen Finanzgerichtes an der Hermann-Guthe-Straße sind mehrere alte Bäume gefällt worden, die unter die Baumschutzsatzung fallen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Lag für die Fällung der Bäume eine Genehmigung der Stadt vor, wenn ja, mit welcher Begründung?
2. Was wird die Verwaltung, für den Fall, dass es keine Genehmigung seitens der Stadt gab, unternehmen?
3. Wo und in welchem Umfang werden die in jedem Fall notwendigen Ersatzpflanzungen durchgeführt?