Anfrage Nr. 15-0678/2008:
Fledermausumsiedlung in die Obstwiese am Tiergarten-Randweg

Inhalt der Drucksache:

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Fledermausumsiedlung in die Obstwiese am Tiergarten-Randweg

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ausweisung einer Wohnbaufläche im Bebauungsplan 1702 (gemeinheim unter dem Begriff „ehemaliges Erweiterungsgebiet der Henriettenstiftung – Krankenhaus und Altenzentrum“ bekannt, kurz auch Krackesche Hoffläche genannt) wurde festgestellt, dass die dort festgestellte Fledermauspopulation erheblich in Gefahr ist, und das bedingt durch den Abriss „löchriger“ Gebäude, das Fällen eines zumeist alten Baumbestandes und den zusätzlichen Verlust des Nahrungshabitats. Gleichzeitig bleiben jedoch die Obstwiese nördlich des ehemaligen Forsthauses und weitere Restflächen erhalten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche faktischen „Umsiedlungshilfen“ für Fledermäuse sind möglich z. B. in dem verbleibenden, verwilderten Obstgarten oder an anderer, geeigneter Stelle in der Nähe durch Aufhängung von entsprechenden Holzbeton-Nisthöhlen oder ggf. anderen Maßnahmen?
2. Zu jeweils welchem Zeitpunkt – jahreszeitlich bestimmt – sind Maßnahmen zu 1 angezeigt – auch unter Darlegung des notwendigen Übergangszeitraumes zwischen dem „neuen“ Angebot und dem Abriss der „alten Wohnung“?
3. In welchem Maße können solche Maßnahmen zu wessen Lasten sinnvoller Weise veranlasst und auf Dauer erhalten werden?