Drucksache Nr. 15-0670/2014 S1:
Entfernung von Müll / Verschiedene Orte im Stadtgebiet

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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1. Stellungnahme
15-0670/2014 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entfernung von Müll / Verschiedene Orte im Stadtgebiet

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung möge an unten aufgeführten Orten im Stadtbezirk eine
Müllbeseitigung vornehmen:
1.) am betonierten Ende der Wassler Straße. Dh. am Wendekreis der Wasseler Str.
nach der Autobahnbrücke der A7 Richtung Norden. Es ist die Straße die zu den zwei
Raststätten an der A 7 führt. (Sachstand ermittelt 5.3.2014)
2.) Parkplatz am Bockmerholz in der der Kurve der Bockmerholzstraße L 388. Die
Stadt hat dort mittlerweile zwei Metallmüllboxen aufgestellt, Aber dennoch wird dort
Grünzeug, Betonplattenreste und Taschentücher usw. einfach in die Rabatte
entsorgt.
3.) Unter der Brücke des Südschnellweges B65 Bemeroder Straße, zwischen
Süßeroder Weg und der Firma Göllner Gartenbau, also von Bemerode aus Stadt
auswärts auf der rechten Seite.
Begründung:
Trotz intensiver Bemühungen um saubere Straßen und Orte der Stadt sowie
Initiativen wie „Hannover Putzmunter“, gibt es Ort, die im Rahmen dieser keine
Berücksichtigung finden und deshalb zunehmend „vermüllen“. Dies sind oft stark
frequentierte Orte und deshalb kein gutes Aushängeschild für unseren Stadtbezirk.
Außerdem lädt schon liegender Müll, wie beim Phänomen Grafittis auch, in der Regel
dazu ein, weiteren Müll hinzu zu fügen. Um das zu vermeiden, sollten diese Orte
zeitnah gesäubert, sauber gehalten werden und bei aha besonderen Augenmerk
erhalten.
4.) Abgehängter Teil der Brabeckstraße ab Mörlinshof bis zur Pollerung der Straße.
Stellungnahme des Zweckverbandes:
Dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) obliegt die Reinigung von öffentlichen Flächen der Stadt Hannover. Alle genannten Flächen wurden aufgrund der Katasterdaten, der aktuellen Sach- und Rechtslage und im Rahmen einer Ortsbesichtigung ausführlich geprüft:
1. Es handelt sich bei der Ablagerung im Wesentlichen um Strauch/- Grünschnitt, welches sich nach den Katasterdaten im Naturschutzgebiet „Gaim“ (Kennzeichen: NSG HA 165) befindet. Für die Fläche ist nicht die Stadt Hannover, sondern der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, zuständig. Das NLWKN ist von aha am 02.04.2014 über den Sachstand informiert und um eine entsprechende Reinigung gebeten worden.
2. Es handelt sich bei der Ablagerung im Wesentlichen ebenfalls um Grün- und Strauchschnitt, welches sich im Naturschutzgebiet „Bockmerholz“ (Kennzeichen: NSG HA 173) befindet. Die Zuständigkeit für diese Fläche liegt ebenfalls beim NLWKN. Das Landesamt ist von aha ebenfalls am 02.04.2014 über den Sachstand informiert und um Reinigung gebeten worden.
3. Hierbei handelt es sich überwiegend um „Littering“, das sich unter der B65-Brücke verteilt hat. Zuständig für diese Fläche ist die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, Dorfstr.17-19, 30519 Hannover. Das NLSTBV-H wurde am 01.04.2014 über den Sachstand informiert. Eine zeitnahe Reinigung wurde von der Landesbehörde zugesagt. Des Weiteren erwägt das NLSTBV-H auch zusätzliche bauliche Maßnahmen zu errichten, die eine weitere Verschmutzung unter der Brücke minimieren sollen.
4. Im Bereich der Brabeckstr. von „Hinter dem Dorfe“ bis „Wülferoder Str.“ wurde bei unserer Ortsbesichtigung eine geringe Straßenverschmutzung festgestellt. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 02.07.1998 beschlossen, das o.g. Straßenteilstück auf einer Länge von ca. 210m einer Teileinziehung zu unterziehen. In diesem Bereich befindet sich die festgestellte Verschmutzung. Dieser Straßenbereich ist nach der Einziehung auf den Benutzerkreis Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Reinigungsverpflichtung für dieses Teilstück obliegt daher nicht mehr aha, sondern gemäß §4 der Straßenreinigungssatzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Die hier betroffenen Eigentümer wurden am 04.04.2014 von aha schriftlich aufgefordert, ihre satzungsgemäßen Reinigungsverpflichtungen durchzuführen.