Antrag Nr. 15-0631/2020:
Lärmschutzmaßnahmen in den belasteten Straßen entsprechend dem Lärmaktionsplan

Inhalt der Drucksache:

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Lärmschutzmaßnahmen in den belasteten Straßen entsprechend dem Lärmaktionsplan

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung setzt für die in der Lärmaktionsplanung (Beschlussdrucksache Nr. 0305/2020) aufgeführten Straßen mit einer nächtlichen Lärmbelastung über 60 dB zum nächstmöglichen Termin eine Geschwindigkeitsreduzierung von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr um.


Folgende Straßenabschnitte sind zu berücksichtigen:

Podbielskistraße: vom Lister Platz bis Klingerstraße

Vahrenwalder Straße: von Werderstraße bis Großer Kolonnenweg

Wedekindstraße: von der Edenstraße bis Bödekerstraße

Ferdinand-Wallbrecht-Straße: vom Lister Platz bis zum Niedersachsenring

Lister Kirchweg: von Isernhagener Straße bis Podbielskistraße

Melanchtonstraße: von Grahnstraße bis Guts-Muths-Straße bzw. bis Fenskestraße

Philipsbornstraße: von Kopernikusstraße bis Melanchtonstraße

Darüber hinaus sind Geschwindigkeitsmessungen zur Überprüfung der Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit durchzuführen.

Begründung


Der Lärmaktionsplan macht nur Sinn, wenn die dort aufgeführten Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind mit nur geringem Kostenaufwand zu realisieren. Für die Bürger- und Bürgerinnen in den aufgeführten Straßen wird die nächtliche Lärmreduzierung zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen.