Drucksache Nr. 15-0622/2008:
Feststellung über den Sitzverlust der Bezirksratsfrau Elke Jahn

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
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15-0622/2008
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Feststellung über den Sitzverlust der Bezirksratsfrau Elke Jahn

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Jahn die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Jahn hat mit Schreiben vom 13.02.2008 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 01.04.2008 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.4 
Hannover / 14.03.2008