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Feststellung über den Sitzverlust der Bezirksratsfrau Elke Jahn
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Jahn die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Jahn hat mit Schreiben vom 13.02.2008 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 01.04.2008 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.4
Hannover / 14.03.2008