Drucksache Nr. 15-0607/2015 S1:
Zaun am Turbinenkanal an der Leineinsel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 19.03.2015
TOP 9.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0607/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung

Zaun am Turbinenkanal an der Leineinsel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 19.03.2015
TOP 9.3.6.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, den verkehrssicheren Zustand des Zaunes am Turbinenkanal an der Leineinsel (Westseite) wieder herzustellen und langfristig zu sichern.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht entsprochen werden.

Der ehemalige und heute zurückgebaute Spielplatz auf der Döhrener Leineinsel dient heute als einfache Naherholungsfläche den Anwohnern und sonstigen Besuchern der Insel. Eine Spielplatzfunktion existiert seit der Aufgabe dieser Spielfläche nicht mehr. Diesbezüglich ist auch keine Einfriedung für diese Fläche sowie die unmittelbaren Zugangswege mehr erforderlich, zumal die schrägen Uferböschungen mit Gehölzen bewachsen sind. Das fragliche Holzgeländer hat seine Zweckbestimmung (Sicherung der Spielfläche) verloren. Eine Erneuerung ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mehr erforderlich und würde unnötige Kosten verursachen. Der Rückbau des abgängigen Holzgeländers wird deshalb in Kürze vollzogen.