Drucksache Nr. 15-0586/2019:
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Friedrich Schneider

Inhalt der Drucksache:

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15-0586/2019
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Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Friedrich Schneider

Antrag,

gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Schneider die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte sind nicht betroffen

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Friedrich Schneider hat mit Schreiben vom .02.2019 die Niederlegung seines Mandats zum 28.02.2019 erklärt. Damit endet gemäß § 52 Abs. 1, Ziffer 1 NKomVG die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.62.12 
Hannover / 21.02.2019