Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Friedrich Schneider
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Schneider die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte sind nicht betroffen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Friedrich Schneider hat mit Schreiben vom .02.2019 die Niederlegung seines Mandats zum 28.02.2019 erklärt. Damit endet gemäß § 52 Abs. 1, Ziffer 1 NKomVG die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.62.12
Hannover / 21.02.2019