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Die Verwaltung prüft alle Fußgänger-und Fahrradquerungen im Stadtbezirk auf ihre Barrierefreiheit und gestaltet fehlerhafte Querungen um.
Prioritär sind dabei folgende Querungen und Überwege umzurüsten:
1. Wülferoder Straße in Höhe der Modulunterkunft
2. Fußgängerüberweg vor der Lothringer Str. 50
3. Gerdingstraße Zugang zum Spielplatz
4. Am Heisterholze/Ecke Brakestraße
5. Am Heisterholze/Ecke Im Büntefelde (beide Straßenecken)
6. Einfahrt Am Heisterholze 10
7. Am Heisterholze/Ecke Rutenbergstraße (beide Straßenseiten)
8. Am Heisterholze/Ecke Heisterholzwinkel
9. Vinzenzstraße am Eingang zum ehemaligen Schwesternwohnheim
10. Zweibrücknerstraße im Bereich der jeweiligen Einmündungen
11. Lothringerstr/Ecke Merzinger Str.
12. Anecampstraße/Ecke Brabeckstraße zwischen der Absenkung des Fußweges und des Fahrradweges
13. Kreuzungsbereiche im Wohngebiet Kronsberg
14. Niederfeldstraße/Ecke Hoflage
Für alle notwendigen Maßnahmen, mindestens jedoch für die unter Pkt. 1-14 genannten Stellen ist ein möglichst zügiger Zeitplan zur Umgestaltung aufzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsansätzen.
Immer wieder werden fehlende Bordsteinabsenkungen im Kreuzungs- oder Einfahrtsbereich im Stadtbezirk beklagt. Die oben genannten Stellen weisen entweder gar keine oder nur sehr kleinteilige Absenkungen auf. Hier bedarf es im Sinne der Barrierefreiheit einer zügigen Abhilfe durch Absenkung der Bordsteine.